Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am 16.7. über das neue Versammlungsrecht: "Versammlungsanmeldungen in kürzerer Frist sind selbstverständlich ohne Einschränkung als Eil- oder Spontanversammlung zulässig. Im übrigen sei das Streikrecht der Gewerkschaften völlig unabhängig vom Versammlungsrecht und würde von diesem Gesetz überhaupt nicht betroffen."
Eingabe des Landesfachbereichs
an den Bayerischen Landtag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Versammlungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident,
der Landesfachbereich Telekommunikation/ Informationstechnologie von ver.di Bayern – der mehr als … Gewerkschaftsmitglieder in Bayern vertritt - hat sich mit dem Gesetzentwurf zum Versammlungsrecht befasst Der Vorstand erkennt in dem Gesetzentwurf einen obrigkeitsstaatlichen Geist, der dem verfassungsrechtlichen geschützten Freiheitsrecht widerspricht. Der Polizei und den Behörden werden – besonders auch durch unkonkrete und zu weit gefasste Formulierungen Freiräume geschaffen, die in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht hinnehmbar sind.
Der ver.di Landesfachbereich TK/IT fordert die Staatsregierung auf, ihren Gesetzentwurf eines Bayerischen Versammlungsgesetzes (Drs. 15/10181) zurückzuziehen.
Die Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gehören zu den vornehmsten und unverzichtbarsten Werten jeder Demokratie. Sie müssen uneingeschränkt von staatlicher Einflussnahme wahrgenommen werden können.
Der Gesetzentwurf ist dadurch gekennzeichnet, dass es der Versammlungsbehörde und der Polizei erleichtert wird, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen zu beschränken, zu verbieten und/oder aufzulösen.
Auch nach den Änderungsvorschlägen der CSU Fraktion sollen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit möglich sein, wenn Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Dabei müssen diese schutzwürdigen Drittrechte der Versammlungsfreiheit nicht gleichrangig sein.
Das betrifft die gewerkschaftlichen Handlungsmöglichkeiten. Jede gewerkschaftliche Aktion tangiert die Rechte Dritter, in der Regel, die von Arbeitgebern. Gewerkschaftliche Aktivitäten wie Streiks, Streikversammlungen, Streikposten vor Betrieben und Geschäften könnten von den Behörden und der Polizei eingeschränkt, reglementiert und verboten werden. Streikmaßnahmen könnten in ihrer Wirkung dadurch geschmälert bis verhindert werden.
Die Befürchtungen sind nicht aus der Luft gegriffen. Bereits nach dem bisherigen Versammlungsrecht haben wir Gewerkschaften Einschränkungen hinnehmen müssen. Auflagenbescheide für eine kleine Streikversammlung haben den Umfang von mehr als 20 Seiten und die Polizei ist im letzten Streik bei der T-Punkt Gesellschaft gegen Streikposten und Streikende einschüchternd vorgegangen, weil die Ladenleitung sich über eine angebliche Geschäftsbeeinträchtigung beschwerte. Für Streikende, die
so wieso einem permanenten Druck ihres Arbeitgebers ausgesetzt sind, ist dies eine zusätzliche Belastung. Die Streikenden und Streikposten fühlen sich kriminalisiert.
Mit dem neuen Gesetz würden die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei – die in Arbeitskampfmaßnahmen zur Neutralität verpflichtet ist – zu Gunsten der Arbeitgeber legalisiert. Das ist geeignet, das verfassungsrechtlich geschützte Streikrecht zu behindern. Selbst wenn sich in einem späteren Prozess herausstellen würde, dass das Vorgehen der Polizei rechtlich nicht gedeckt war, ist das Urteil für die Gewerkschaft wertlos, weil die Beeinträchtigung des Streiks nicht mehr geheilt werden kann.
Die geplante massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit ist für uns nicht akzeptabel. Der ver.di Fachbereich TK-IT Bayern fordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und nicht zu verabschieden. Der Gesetzentwurf ist für ein Land, das sich Freistaat nennt, unwürdig.

11. - 17. Juli Mahnwache vor dem bayerischen Landtag
[ Bildbericht über die Mahnwache ]

Demokraten herzlich willkommen am Maximiliansstraße am Max II Denkmal

rund
um die Uhr - 11. bis 17. Juli
Über 70 Auszubildendenvertreter der Deutschen Telekom aus dem gesamten Bundesgebiet setzen ihr Zeichen für Versammlungsfreiheit
Der Pilot und die Krankenschwester, der Postler, die Busfahrer …. wir alle brauchen die Freiheit, uns zusammenzuschließen und unseren Forderungen öffentlich Nachdruck zu verleihen. Deswegen wenden wir uns entschieden gegen den von der bayerischen Staatsregierung vorgelegten Entwurf eines neuen Versammlungsgesetzes. Ein Versammlungsgesetz, das bedeutet:
eine massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, z.B. weil
· Fahnen, Anstecker, einheitliche Schilder nach willkürlicher Entscheidung der Polizei bereits gegen das neu erfundene „Militanzverbot“ verstoßen und mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro bestraft werden können
· Versammlungsleiter und Ordner zu „Hilfspolizisten“ gemacht und von Behörden und Polizei als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden können
· Versammlungen nach Gutdünken der Polizei gefilmt und diese Übersichtsaufnahmen beliebig lange aufbewahrt werden können
· zwei Personen, die sich laut unterhalten, bereits als Versammlung gewertet werden können …
· ein Eindringen in Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, z.B. weil
· Versammlungsleiter von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen im Vorfeld und vor Ort alle persönlichen Daten an die Polizei weitergeben müssen und die Polizei Versammlungsleiter als „ungeeignet“ ablehnen kann
· der Polizei Zutritt gewährt und ein „angemessener Platz“ bei solchen Veranstaltungen eingeräumt werden muss – sonst sind bis zu 3000 Euro Bußgeld zu zahlen. Nur die Einsatzleitung muss sich den Veranstaltern zu erkennen geben.
· davon selbst nichtöffentliche Versammlungen (z.B. Streikversammlungen) betroffen sein können …
Dies sind nur wenige Beispiele dafür, wie der Willkür Tür und Tor geöffnet werden soll.
R
Ü C K & A U S B L I C K
Historie
des Gesetzentwurfs
(15/10181)
Wir lassen sie uns nicht nehmen!
über 5000
demonstrieren am 20. und 21. Juni in
Nürnberg und München
10.
Juli Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen (TOP 11)
Beschluss mit der CSU Mehrheit: Annahme
CSU: Zustimmung
SPD: Ablehnung
B90 GRÜ: Ablehnung
15./16./17. Juli: Plenarsitzung des bayerischen Landtags mit den Tagesordnungspunkten:
Wichtig:
Aktion unterstützen:
Weitere
Informationen zum Entwurf des Versammlungsgesetzes
INFORMATIONEN ZUM BESCHLOSSENEN GESETZ
Auswirkungen des neun Gesetzes:
[ gilt erst ab 01. Oktober ]
[ Sicherheitskonferenz 2009]
[ 1. Mai 2009 ]